APPsolut praktisch: die digitalen Services der Pronova BKK
Stetig steigende Nutzerzahlen verzeichnen wir besonders bei unserer App, unserers jederzeit erreichbaren Online-Service-Centers. Eine der meist genutzten Optionen ist die Online-Krankmeldung, mit der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in wenigen Schritten an uns übersendet werden kann. Im Krankheitsfall bedeutet dies eine deutliche Erleichterung für unsere Versicherten: Die Krankmeldung kann nämlich noch in der Arztpraxis digital und sicher an uns übermittelt werden. Da so der Gang zum Briefkasten entfällt, spart die App nicht nur Porto, sondern auch Zeit. Doch wir stellen unseren Kundinnen und Kunden noch weitere praktische digitale Angebote zur Verfügung:
- Digitales Bonusheft: Bonuspunkte lassen sich per Smartphone papierlos sammeln. Gesundheitsaktivitäten einfach abfotografieren, in die Pronova BKK-App hochladen und Prämie sichern.
- Online-Beratung: Versicherungsfragen können bei uns direkt und persönlich im Chat mit unseren Service-Mitarbeitenden geklärt werden. Die jüngste Erweiterung in diesem Bereich ist der Chatbot, der unsere Online-Beratung rund um die Uhr unterstützt.
- Ärzte-Videochat: Außerhalb der Sprechstunde können unsere Versicherten ärztliche Beratung zu Gesundheitsfragen via Videochat in Anspruch nehmen.
- Alexa: Wer wissen möchte, was es Neues bei uns gibt, kann per Sprachbefehl „Alexa, öffne Pronova BKK!" schnell und bequem Informationen rund um die Krankenkasse aufrufen.
Unser digitales Portfolio umfasst eine Vielzahl an Annehmlichkeiten für unsere Kunden. Wir arbeiten täglich weiter daran, unseren Service durch digitale Lösungen zu optimieren. Für unsere Versicherten bieten sie einen echten Mehrwert. Auf Administrationsebene ermöglicht uns die Digitalisierung wiederum eine effiziente und kostensparende Verwaltung. Hier ebnen wir insbesondere der automatisierten Verarbeitung den Weg.
Patientenversorgung auf dem Prüfstand: Auswirkungen der Ausgestaltung des Terminservice und Versorgungsgesetzes (TSVG)
Der Deutsche Bundestag hat am 14.03.2019 das TSVG beschlossen. Zwar war der Wille da, die Versorgungssituation der gesetzlichen Versicherten zu verbessern. Doch letztendlich wurden im Gesundheitsausschuss insgesamt 54 Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf eingebracht, was den gesetzgeberischen Prozess im Bundestag sicherlich nicht vereinfachte.
Ein ordnungspolitisch besonders problematischer Teil der Reform betrifft die Änderung der Struktur der gematik GmbH. Diese hat den gesetzlichen Auftrag, die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland voranzutreiben.
Die bisherigen Gesellschafter sind je zu 50 % der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) und die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer. Finanziert wird die GmbH zu 100 % durch die GKV. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) passt diesen Betrag entsprechend dem Finanzbedarf und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit an.
Durch das TSVG wird das BMG mit 51 % Mehrheitsgesellschafter der gematik, während der Anteil der bisherigen Gesellschafter von 50 % auf je 24,5 % sinkt. Die Steuerungshoheit wird de facto auf das BMG übertragen, mit der Begründung, Entscheidungsprozesse sollten „effektiver als bisher gestaltet werden". Der Sprecher des GKV-SV Florian Lanz sieht diese Entwicklung kritisch: „Die gematik wird faktisch eine nachgeordnete Behörde, für die aber die GKV-Beitragszahler aufkommen sollen." Die Pronova BKK teilt diese Einschätzung, da die neue Gesellschafter- und Entscheidungsstruktur auf eine Enteignung und Entmündigung der Selbstverwaltung der GKV hinausläuft.
Zudem sieht das TSVG für Fachärzte bei Behandlungen von Neupatienten Zusatzhonorare außerhalb der Honorarbudgets vor. Aus der GKV-Perspektive sind wir skeptisch, ob diese Regelung tatsächlich eine Verbesserung der Versorgungssituation der Versicherten ermöglicht. Zusätzliche Vergütungsanreize steigern letztlich die Behandlungskosten, ohne zeitgleich das Versorgungsangebot der Versicherten insgesamt zu verbessern, da sich die Anzahl der Termine nicht erhöht.
Darüber hinaus unternimmt die Bundesregierung mit dem TSVG einen neuen Anlauf für die Einführung einer flächendeckenden hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Ziel ist eine Entlastung des Gesundheitssystems durch die Einsparung unnötiger Facharztbehandlungen. Diese Gewinne sollen zum Teil in Form von Bonuszahlungen verpflichtend an die Versicherten mit HzV-Vertrag ausgeschüttet werden. Der Hausarzt ist ein wichtiger Lotse im Gesundheitssystem und bietet Patienten zahlreiche gesundheitliche Vorteile. Die HzV wird schon heute sehr gut von den Versicherten angenommen. Eine zusätzliche Motivierung über einen Bonus macht keinen Sinn, da dadurch die Versorgung weder inhaltlich noch fachlich verbessert wird.
Die Bonifizierung könnte stattdessen ein weiteres Wettbewerbsinstrument unter den Kassen werden – welches ebenfalls regionale Bedingungen vollkommen ausblendet. Vielmehr würde es mehr Sinn machen, darüber nachzudenken, weitere Anreize bei den Ärzten für das Vorantreiben und die Umsetzung des Themas digitale Versorgungsangebote im Gesundheitswesen zu setzen.