Krankenversicherung für Familien

Familienversicherung nach deinen Wünschen: Für das Wichtigste im Leben ist bei uns deine Familie zuverlässig und kostenfrei mit abgesichert. Inklusive vieler Zusatzleistungen, die genau auf das Alter deiner Kinder zugeschnitten sind - so geht familienversichert.

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Familienversicherung nach deinen Wünschen: Für das Wichtigste im Leben ist bei uns deine Familie zuverlässig und kostenfrei mit abgesichert. Inklusive vieler Zusatzleistungen, die genau auf das Alter deiner Kinder zugeschnitten sind - so geht familienversichert.

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Familienversicherung: Wir sind für euch da

Unser großes Plus für das Wichtigste in deinem Leben – der kostenfreie Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für deine Familie. Anders als bei der privaten Krankenversicherung für Familien sind Ehe- oder Lebenspartner*innen ohne einen zusätzlichen Beitrag bei deiner Pronova BKK mitversichert. Ob gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder deine Patchworkfamilie mit Adoptiv- und Stiefkindern: Wir sind verlässlich für euch da.

Welche Familienmitglieder können kostenfrei familienversichert werden?

Ehepartner*innen können unabhängig vom Geschlecht kostenfrei familienversichert werden – ebenso Lebenspartner*innen nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG).

Kinder können kostenfrei familienversichert werden, wenn sie bis zum 23. Lebensjahr nicht erwerbstätig sind oder bis zum 25. Lebensjahr in einer Schulausbildung oder im Studium sind. In Einzelfällen kann die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus um die Zeiten von „Freiwilligendiensten“ verlängert werden. 

Pflegekinder können ebenso kostenfrei familienversichert werden, wenn sie mit dir dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft leben. Am besten lassen sich die Details im Gespräch klären. Melde dich dazu gerne bei uns!

Stief- und Enkelkinder haben ebenfalls einen Anspruch auf Familienversicherung, wenn sie auf Dauer in deinem Haushalt leben, d. h. dort wohnen, versorgt und betreut werden. Eine Familienversicherung bei getrennter Haushaltsführung ist möglich, wenn das Stief- oder Enkelkind von dir als Mitglied überwiegend unterhalten wird, also es z. B. während des Studiums woanders wohnt, aber auf deine finanzielle Unterstützung angewiesen ist. Kontaktiere uns am besten telefonisch oder persönlich, damit wir dich hierzu individuell beraten können.

Ohne Altersbegrenzung können deine Kinder mitversichert werden, wenn sie sich z. B. aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten können und diese Behinderung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem bereits eine Familienversicherung bestand.

Wenn ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstes oder Bundesfreiwilligendienst ansteht, sollte vor Beginn des Freiwilligendienstes geklärt werden, das Kind weiterhin familienversichert bleiben kann. Setze dich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung.

Wenn Ehe- oder Lebenspartner*innen nicht gesetzlich krankenversichert sind (sondern z. B. privatversichert), können die gemeinsamen Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden.

  • Das Gesamteinkommen der nicht gesetzlich versicherten Person liegt unterhalb der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Das Gesamteinkommen der gesetzlich versicherten Person ist höher als das der nicht gesetzlich versicherten Person.

Auch wenn nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, können die gemeinsamen Kinder über dich als Mitglied der Pronova BKK familienversichert werden.

Alternativ sorgen wir im Rahmen der freiwilligen Versicherung natürlich für die optimale Absicherung deiner Kinder.

Voraussetzungen für alle Mitversicherten 

Bei der Familienversicherung gilt für alle Angehörigen:  

  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland und sind nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit. 
  • Sie sind nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse. 
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbständig tätig. 
  • Sie haben ein regelmäßiges Gesamteinkommen von max. 505 € monatlich (z. B. durch Vermietung und Verpachtung).
  • Sie üben einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) mit einem Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze aus. 

Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Voraussetzungen regelmäßig zu prüfen. Dafür erhältst du einen Bestandspflegebogen mit der Bitte, ihn auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Dies ist auch dann notwendig, wenn sich im Vergleich zur letzten Befragung keine Änderungen ergeben haben.

Du möchtest den Fragebogen gerne digital ausfüllen? Nutze dazu gerne unsere App. Wir danken dir für deine Mithilfe!

Broschueren-Download

Antrag herunterladen

Die Familie soll mit? Na klar. Hier kannst du den Antrag herunterladen.