Familienversicherung

Familienversicherung nach deinen Wünschen: Für das Wichtigste im Leben ist deine Familie kostenfrei mitversichert. Inklusive vieler Zusatzleistungen, die auf das Alter der Kinder zugeschnitten sind – so geht familienversichert.

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Familienversicherung nach deinen Wünschen: Für das Wichtigste im Leben ist deine Familie kostenfrei mitversichert. Inklusive vieler Zusatzleistungen, die auf das Alter der Kinder zugeschnitten sind – so geht familienversichert.

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Vater trägt seine Tochter auf dem Rücken

Familienversich­erung: Wir sind für euch da

Unser großes Plus für das Wichtigste in deinem Leben: der kostenfreie Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für deine Familie. Anders als bei der privaten Krankenversicherung für Familien sind Ehe- oder Lebenspartner*innen und Kinder ohne einen zusätzlichen Beitrag bei deiner Pronova BKK mitversichert. Ob gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder deine Patchworkfamilie mit Adoptiv- und Stiefkindern: Wir sind verlässlich für euch da.

Voraussetzungen für alle Mitversicherten 

Bei der Familienversicherung gilt für alle Angehörigen:  

  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland und sind nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit. 
  • Sie sind nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse. 
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig. 
  • Sie haben ein regelmäßiges Gesamteinkommen von derzeit max. 535 € monatlich (z. B. durch Vermietung und Verpachtung).
  • Sie üben einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) mit einem Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze aus. 
Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Voraussetzungen regelmäßig zu prüfen. Dafür erhältst du einen Bestandspflegebogen mit der Bitte, ihn auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Dies ist auch dann notwendig, wenn sich im Vergleich zur vorherigen Befragung keine Änderungen ergeben haben.

Du möchtest den Fragebogen gerne digital ausfüllen? Dann registrier dich in unserer App – und wir kommen zum Zeitpunkt der Prüfung automatisch auf dich zu. Danke für deine Mithilfe!

FAQ zur Familienversicherung

Ehepartner*innen können beitragsfrei familienversichert werden, ebenso Lebenspartner*innen nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG). Dafür müssen sie nur die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Deine Kinder können kostenfrei familienversichert werden, wenn sie bis zum 23. Lebensjahr nicht erwerbstätig oder bis zum 25. Lebensjahr in einer Schulausbildung oder im Studium sind. In Einzelfällen kann die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus um die Zeiten von Freiwilligendiensten verlängert werden.

Pflegekinder können kostenfrei familienversichert werden, wenn sie mit dir dauerhaft zusammenleben (wenn ihr also im rechtlichen Sinne eine „häusliche Gemeinschaft“ bildet). Am besten lassen sich die Details im Gespräch klären. Meld dich dazu gerne bei uns!

Stief- und Enkelkinder haben ebenfalls einen Anspruch auf Familienversicherung, wenn sie auf Dauer in deinem Haushalt leben, d. h. dort wohnen, versorgt und betreut werden. Eine Familienversicherung bei getrennter Haushaltsführung ist möglich, wenn das Stief- oder Enkelkind von dir als Mitglied überwiegend unterhalten wird, es also z. B. während des Studiums woanders wohnt, aber auf deine finanzielle Unterstützung angewiesen ist. Kontaktier uns am besten telefonisch oder persönlich, damit wir dich hierzu individuell beraten können.

Wenn dein Kind sich z. B. aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann und diese Behinderung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem grundsätzlich ein Anspruch auf eine Familienversicherung bestand, kann es ohne Altersbegrenzung familienversichert werden. Am besten lassen sich die Details im Gespräch klären. Meld dich dazu gerne bei uns!

In dem Fall könnt ihr frei wählen, über welches Elternteil eure Kinder mitversichert werden sollen.

Wenn Ehe- oder Lebenspartner*innen nicht gesetzlich krankenversichert sind (sondern z. B. privatversichert), können die gemeinsamen Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden.

  • Das Gesamteinkommen der nicht gesetzlich versicherten Person liegt unterhalb der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Das Gesamteinkommen der gesetzlich versicherten Person ist höher als das der nicht gesetzlich versicherten Person.

Auch wenn nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, können die gemeinsamen Kinder über dich als Mitglied der Pronova BKK familienversichert werden.

Alternativ sorgen wir im Rahmen der freiwilligen Versicherung natürlich für die optimale Absicherung deiner Kinder.

Wenn ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes ansteht, sollte vor Beginn des Freiwilligendienstes geklärt werden, ob das Kind weiterhin familienversichert bleiben kann. Setz dich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung.

Bei Schüler*innen und Studierenden endet die Familienversicherung nach dem 25. Geburtstag. Wenn dein Kind allerdings einen Freiwilligendienst leistet, kann sich die Familienversicherung um die entsprechende Zeit verlängern – maximal um 12 weitere Monate. 

Wenn dein Kind einen Minijob ausübt und monatlich max. 556 € verdient, darf es weiterhin über dich versichert bleiben. 

In folgenden Fällen greift die Familienversicherung nicht mehr:

  • Wenn dein Kind über eine andere Tätigkeit (nicht über einen Minijob) regelmäßig monatlich mehr als 535 € verdient. 
  • Wenn dein Kind im Rahmen einer werkstudentischen Tätigkeit mehr als 20 h pro Woche arbeitet.

Studierende können bis zu ihrem 25. Geburtstag über ihre Eltern versichert bleiben. Genaueres dazu erfährst du im Artikel über Krankenversicherung im Studium. 

Welche Vorteile habe ich bei der Pronova BKK? 

Die Pronova BKK bietet eine Vielzahl an Leistungen, die deinen Alltag erleichtern und deine Gesundheit unterstützen:

  • Bonus für Vorsorge und Sport: Wir belohnen dich für deine Gesundheitsaktivitäten mit einer Prämie von z. B. 200 € – ganz easy per App oder mit dem Bonusheft.
  • Ärztliche Videosprechstunde: Konsultier Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen bequem online über die TeleClinic und erhalt Rezepte oder Krankschreibungen.
  • Gesundheitsreisen: Du erhältst einen Zuschuss für Gesundheitskurse in Erholungsorten, z. B Well-Aktiv und BKK-Aktivwoche.
  • Starke Kids by BKK: Mit unserem Premium-Gesundheitsprogramm Starke Kids by BKK gibt es Extras für Babys, Kinder und Teenager gratis on top. Über die üblichen Vorsorgeuntersuchungen hinaus erhalten deine Kinder weitere Untersuchungen, z. B. Augenuntersuchung, Gesundheitscoachings oder die U10, U11 und J2 – der Jugend-Check.
  • Pronova Privat Zusatzversicherung: Mit den maßgeschneiderten Tarifen kannst du die Leistungen der Pronova BKK noch weiter ausbauen. Von A wie Auslandsschutz bis Z wie Zahnersatz bietet dir die Pronova Privat Zusatzversicherung einen umfassenden Gesundheitsschutz, der die höchsten Ansprüche erfüllt.
  • Wahltarif Professional: Mit dem Wahltarif Professional sind für dich jährlich bis zu 600 € Cashback drin. Keine Selbstbeteiligung, keine special Voraussetzungen. Easy. Dein Risiko? Gleich null: Vorsorgetermine, Impfungen und Zahnprophylaxe sind drin. Nur im Krankheits- und Leistungsfall können wir dein Cashback nicht auszahlen. Aber hey: Gesundheit geht vor.
  • Novego – Online-Hilfe bei psychischen Belastungen: Durch maßgeschneiderte Programme bekommst du mit Novego Unterstützung bei psychischen oder psychosomatischen Symptomen.
  • Online-Coaches: Unsere kostenfreien und flexiblen Online-Coaches bieten dir Hilfe und Tipps für alle Lebenslagen.

Mit der App kannst du viele Anliegen bequem von zu Hause erledigen, von der Rechnungseinreichung bis hin zum Auslandskrankenschein. Ebenso bietet die Pronova BKK eine persönliche Videoberatung an, die du ganz einfach von zu Hause oder unterwegs in Anspruch nehmen kannst.

Broschueren-Download

Antrag herunterladen

Die Familie soll mit? Na klar. Hier kannst du den Antrag herunterladen.