Kinder können kostenfrei familienversichert werden, wenn sie bis zum 23. Lebensjahr nicht erwerbstätig sind oder bis zum 25. Lebensjahr in einer Schulausbildung oder im Studium sind. In Einzelfällen kann die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus um die Zeiten von „Freiwilligendiensten“ verlängert werden.
Pflegekinder können ebenso kostenfrei familienversichert werden, wenn sie mit dir dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft leben. Am besten lassen sich die Details im Gespräch klären. Melde dich dazu gerne bei uns!
Stief- und Enkelkinder haben ebenfalls einen Anspruch auf Familienversicherung, wenn sie auf Dauer in deinem Haushalt leben, d. h. dort wohnen, versorgt und betreut werden. Eine Familienversicherung bei getrennter Haushaltsführung ist möglich, wenn das Stief- oder Enkelkind von dir als Mitglied überwiegend unterhalten wird, also es z. B. während des Studiums woanders wohnt, aber auf deine finanzielle Unterstützung angewiesen ist. Kontaktiere uns am besten telefonisch oder persönlich, damit wir dich hierzu individuell beraten können.
Ohne Altersbegrenzung können deine Kinder mitversichert werden, wenn sie sich z. B. aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten können und diese Behinderung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem bereits eine Familienversicherung bestand.