Freiwillig krankenversichert
Mit der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bleibst du umfassend versichert und genießt gleichzeitig mehr Flexibilität. Du kannst deinen Versicherungsschutz individuell anpassen und von denselben Leistungen profitieren wie in der Pflichtversicherung.
Die freiwillige Krankenversicherung bietet dir die Möglichkeit, dich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, auch wenn du nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegst. Diese Option ist besonders attraktiv für Selbstständige, Freiberufler*innen und Gutverdiener*innen, die weiterhin umfassend abgesichert sein möchten.
In folgenden Fällen kannst du dich z. B. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern:
- Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig: Selbstständige sind nicht automatisch pflichtversichert.
- Dein Einkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze: Überschreitest du die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist eine freiwillige Versicherung möglich.
- Du warst zuvor gesetzlich versichert, und die Pflichtversicherung endet: Z. B. nach einem Jobwechsel oder wenn die Familienversicherung endet, kannst du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
- Du bist Student*in und überschreitest die Altersgrenze oder Studienzeit: Nach Ende der studentischen Versicherung kannst du dich freiwillig weiterversichern.
- Du bist Rentner*in und warst vorher gesetzlich versichert, erfüllst aber nicht die Voraussetzungen für die Krankenversicherung für Rentner: Rentner*innen können sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie zuvor gesetzlich versichert waren und keine private Krankenversicherung haben.