Grenzwerte in der Sozial­versicherung

Zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden gesetzlich festgelegte Rechengrößen genutzt. Diese Grenzwerte werden jedes Jahr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst.

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Zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden gesetzlich festgelegte Rechengrößen genutzt. Diese Grenzwerte werden jedes Jahr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst.

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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Verdient man über dieser Grenze, fallen keine höheren Beiträge an. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von z. B. 6.000 € werden max. 5.512,50 € (BBG ab 2025) zur Beitragsberechnung in der Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen. Die Grenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt höher.

Krankenversicherung / Pflegeversicherung  2025 2024
Bundesweit  5.512,50 € 5.175 € 

Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung 
2025 2024
Alle Bundesländer 8.050 €
Alte Bundesländer  7.550 € 
Neue Bundesländer   7.450 € 

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer*innen aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich privat versichern können. Bei einem Einkommen unterhalb der JAEG bist du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Erst bei einem Verdienst oberhalb der JAEG hast du die Wahl, ob du als freiwillig versicherte Person in der GKV bleibst oder ob du in eine private Krankenversicherung wechselst.

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 2024
Bundesweit   73.800 € 69.300 € 

Besondere* Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 2024
Bundesweit   66.150 € 62.100 € 

*Versicherungspflichtgrenze für Personen, die bis zum 31.12.2002 privat versichert waren

Geringfügigkeitsgrenze

Liegt das monatliche Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze, handelt es sich um einen Minijob. Dieser unterliegt der Rentenversicherungspflicht, von der du dich aber auch über deine Arbeitgeberin bzw. deinen Arbeitgeber befreien lassen kannst.

Darüber hinaus gibt es den Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Bei einem monatlichen Einkommen in diesem Bereich gelten sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten.

Geringfügigkeit / Minijob   2025 2024
Bundesweit  556 € 538 € 

Übergangsbereich / Midijob 2025 2024
Bundesweit 556,01 € - 2.000 € 538,01 € - 2.000 €
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