Kranken­versiche­rung für Rentner­innen und Rentner

Wir stärken dir als Rentner*in den Rücken in Sachen Krankenversicherung – darauf kannst du dich verlassen. Erfahre mehr über den Krankenkassenbeitrag und entdecke unsere vielfältigen Absicherungsmöglichkeiten und Zusatzleistungen.

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Wir stärken dir als Rentner*in den Rücken in Sachen Krankenversicherung – darauf kannst du dich verlassen. Erfahre mehr über den Krankenkassenbeitrag und entdecke unsere vielfältigen Absicherungsmöglichkeiten und Zusatzleistungen.

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Kranken­versicher­ung in der Rente und für Versorgungs­beziehende 

Du brauchst als Rentner*in eine Krankenkasse, auf die du dich voll verlassen kannst? Gut, dass du uns gefunden hast! Wir sind an deiner Seite und bieten dir mit unserer Krankenversicherung in deiner Rente vielfältige Leistungen. Dabei steht eine persönliche Beratung bei uns an erster Stelle.

Art des Beitrags Prozentsatz
Allgemeiner Beitragssatz  14,6 % 
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,5 % 
Zusatzbeitragssatz deiner Pronova BKK (ab 01.01.2025) 3,2 % 
Ausländische Renten 8,9 %
Pflegeversicherung  3,6 % 
Pflegeversicherung inkl. Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 %, ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher*innen von Bürgergeld.
Wenn du mindestens 2 Kinder unter 25 Jahre hast, wird es günstiger für dich. Die genauen Beitragssätze dazu findest du in unseren Infos zur Pflegeversicherung.
4,2 % 

Beitrags­entlastung bei Betriebs­renten

Bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 187,25 € sind Betriebsrenten nicht beitragspflichtig. Dieser Wert wird jährlich angepasst. Nur aus dem darüber hinaus bestehenden Betrag der Betriebsrente sind Beiträge zu zahlen. Der Freibetrag gilt nicht für andere Arten von Versorgungsbezügen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen, wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt.

Eine Beispielrechnung:

Versorgungsbezug Beitrag
Betriebsrente von Firma A  100 € 
Betriebsrente von Firma B  700 € 
Gesamtbetrag  800 € 
Abzüglich Freibetrags  187,25 € 
Beitragspflichtiger Teil der Betriebsrenten  612,75 €
Information

Bitte beachte

Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet sich daher in diesem Beispiel aus 800 €.

FAQ zur Kranken­versicherung für Rentner*innen und Ver­sorgungs­beziehende

Bei uns kannst du auch im Alter mit verlässlichen Prozentsätzen bezüglich deiner Krankenversicherung rechnen – anders als in der privaten Krankenversicherung. Wer sich in früheren Jahren privat krankenversichert hat, ist bei der Entwicklung der Beitragshöhe von der Kalkulation der privaten Krankenversicherung abhängig.

Wenn du noch keine Rente der Deutschen Rentenversicherung beziehst und schon aus deinem Arbeitsleben ausgeschieden bist, kannst du dich freiwillig versichern, sofern du zuletzt gesetzlich versichert warst. Es gelten dann die Regelungen zur Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte.

Ja, folgende Voraus­setzungen für die Partnerin oder den Partner müssen gelten:

  • Es besteht keine Versicherungspflicht als Rentner*in
  • Es liegt keine Befreiung von der Versicherungspflicht vor
  • Das Einkommen liegt mit Beschäftigung nicht über 556 € und ohne Beschäftigung nicht über 535 €

Ja, du kannst neben deiner Rente noch zusätzliches Einkommen erzielen. Allerdings führt jedes zusätzliche Arbeitsentgelt oder Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit dazu, dass du auch darauf Beiträge zur Krankenversicherung zahlen musst. Das bedeutet, dass dein Einkommen aus der Beschäftigung oder der nebenberuflichen Selbstständigkeit in die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge einfließt. Diese Beiträge werden in der Regel direkt von deinem Arbeitgeber oder dir als Selbstständigem abgeführt. Achte darauf, dass sich diese Einkünfte auf die Höhe der Beiträge auswirken können.

Auch wenn es in deinem Wohnstaat ein eigenes staatliches Gesundheitssystem gibt, bleibst du bei uns in Deutschland krankenversichert. Das gilt, solange du ausschließlich eine Rente der deutschen Rentenversicherung erhältst und in einem Land in der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem Land mit Sozialversicherungsabkommen wohnst. Für lokale Arztbesuche benötigst du dann einen Anspruchsnachweis von uns, mit dem du eine gültige Versicherungskarte einer Krankenkasse in deinem Wohnstaat erhältst.

Welche Vorteile habe ich bei der Pronova BKK? 

Die Pronova BKK bietet eine Vielzahl an Leistungen, die deinen Alltag erleichtern und deine Gesundheit unterstützen:

  • Bonus für Vorsorge und Sport: Wir belohnen dich für deine Gesundheitsaktivitäten mit einer Prämie von z. B. 200 € – ganz easy per App oder mit dem Bonusheft.
  • Ärztliche Videosprechstunde: Konsultier Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen bequem online über die TeleClinic und erhalt Rezepte oder Krankschreibungen.
  • Gesundheitsreisen: Du erhältst einen Zuschuss für Gesundheitskurse in Erholungsorten, z. B Well-Aktiv und BKK-Aktivwoche.
  • Pronova Privat Zusatzversicherung: Mit den maßgeschneiderten Tarifen kannst du die Leistungen der Pronova BKK noch weiter ausbauen. Von A wie Auslandsschutz bis Z wie Zahnersatz bietet dir die Pronova Privat Zusatzversicherung einen umfassenden Gesundheitsschutz, der die höchsten Ansprüche erfüllt.
  • Novego – Online-Hilfe bei psychischen Belastungen: Durch maßgeschneiderte Programme bekommst du mit Novego Unterstützung bei psychischen oder psychosomatischen Symptomen.
  • Online-Coaches: Unsere kostenfreien und flexiblen Online-Coaches bieten dir Hilfe und Tipps für alle Lebenslagen.

Mit der App kannst du viele Anliegen bequem von zu Hause erledigen, von der Rechnungseinreichung bis hin zum Auslandskrankenschein. Ebenso bietet die Pronova BKK eine persönliche Videoberatung an, die du ganz einfach von zu Hause oder unterwegs in Anspruch nehmen kannst.

Ein älterer, agiler Mann steht in der Natur und lächelt in die Kamera

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