Kranken­versicherung für Rentner*­innen und Versorgungs­beziehende

Wir stärken dir den Rücken im wohlverdienten Ruhestand – darauf kannst du dich verlassen. Erfahre mehr über den Krankenkassenbeitrag und entdecke unsere vielfältigen Absicherungsmöglichkeiten und Zusatzleistungen.

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Wir stärken dir den Rücken im wohlverdienten Ruhestand – darauf kannst du dich verlassen. Erfahre mehr über den Krankenkassenbeitrag und entdecke unsere vielfältigen Absicherungsmöglichkeiten und Zusatzleistungen.

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Krankenversicherung in der Rente und für Versorgungs­beziehende 

Du brauchst im Ruhestand eine Krankenkasse, auf die du dich voll verlassen kannst? Gut, dass du uns gefunden hast! Wir sind an deiner Seite und bieten dir mit unserer Krankenversicherung in deiner Rente vielfältige Leistungen. Dabei steht eine persönliche Beratung bei uns von Beruf aus an erster Stelle.

Art des Beitrags Prozentsatz
Allgemeiner Beitragssatz  14,6 % 
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,7 % 
Zusatzbeitragssatz deiner Pronova BKK (ab 01.01.2025) 3,2 % 
Ausländische Renten 8,2 %
Pflegeversicherung  3,4 % 
Pflegeversicherung inkl. Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 %, ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II.
Wenn du mindestens 2 Kinder unter 25 Jahre hast, wird es günstiger für dich. Die genauen Beitragssätze dazu findest du in unseren Infos zur Pflegeversicherung.
4 % 

Beitrags­entlastung bei Betriebs­renten

Bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 176,75 € sind Betriebsrenten nicht beitragspflichtig. Dieser Wert wird jährlich angepasst. Nur aus dem darüber hinaus bestehenden Betrag der Betriebsrente sind Beiträge zu zahlen. Der Freibetrag gilt nicht für andere Arten von Versorgungsbezügen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen, wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt.

Eine Beispielrechnung:

Betriebsrente von Firma A  100 € 
Betriebsrente von Firma B  700 € 
Gesamtbetrag  800 € 
Abzüglich Freibetrags  176,75 € 
Beitragspflichtiger Teil der Betriebsrenten  623,25 € 
Information

Bitte beachte

Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet sich daher in diesem Beispiel aus 800 €.

Phone circle

Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de

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