Richtig krankenversichert als Schüler*in
Wenn du noch Schülerin oder Schüler bist und jünger als 25 Jahre, bist du in der Regel über deine Eltern mitversichert. Das heißt, es greift die Familienversicherung für dich – du brauchst keine eigene Krankenversicherung abschließen.
Auch wenn du als Minijobber*in arbeitest, also maximal 556 € verdienst, oder höchstens 3 Monate innerhalb eines Jahres kurzfristig angestellt bist, ändert das nichts an der Familienversicherung.