Kranken­versiche­rung für Studierende

Du hast die Schule abgeschlossen, und nun beginnt ein aufregendes Kapitel: das Studium. Als Studierende*r musst du dich erst ab deinem 25. Geburtstag selbst krankenversichern. Vorher kannst du in der Familienversicherung bleiben.

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Du hast die Schule abgeschlossen, und nun beginnt ein aufregendes Kapitel: das Studium. Als Studierende*r musst du dich erst ab deinem 25. Geburtstag selbst krankenversichern. Vorher kannst du in der Familienversicherung bleiben.

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Richtig kranken­versichert im Studium

Die Familienversicherung über deine Eltern ist echt praktisch. Du musst keine eigenen Beiträge zahlen und bist trotzdem rundum abgesichert. Nur wenn du zu viel verdienst, bist du verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen.

Nach deinem 25. Geburtstag kannst du nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, dann schließt du deine eigene studentische Krankenversicherung ab und zahlst dafür Beiträge.

FAQ zur Kranken­versiche­rung von Studierenden

Bis zu deinem 25. Geburtstag kannst du dich beitragsfrei über deine Eltern familienversichern, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Danach wählst du deine eigene Krankenversicherung und zahlst dafür Beiträge. Das geht bei uns besonders günstig.

Bis zum 25. Geburtstag kannst du beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Danach musst du deine eigene Krankenversicherung wählen – oder familienversicherst dich über deine Ehepartnerin bzw. deinen Ehepartner. So oder so: Eine Krankenversicherung ist Pflicht.

Du darfst deine Krankenkasse frei auswählen. Außerdem hast du das Recht, die Krankenkasse nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten auch wieder zu wechseln.

Bei der Pronova BKK ist das ganz easy. Den Mitgliedsantrag findest du digital als Formular auf unserer Internetseite. Du musst darin lediglich deine persönlichen Daten und deine bisherige Versicherung eintragen sowie eine Immatrikulationsbescheinigung anfügen. Oder du rufst uns einfach an, und wir regeln alles weitere für dich.

Du hast auch die Möglichkeit, Freund*innen als Mitglieder zu werben. Dann kannst du eine Prämie einstreichen. Wenn du ein Mitglied geworben hast, gibst du einfach deine persönlichen Daten auf dem Mitgliedsformular deiner Freundin oder deines Freundes an und erhältst 25 € Prämie von uns.

Während deines Studiums bist du bei der Pronova BKK besonders günstig versichert. Die Beiträge richten sich nach deinem Alter und danach, ob du schon Kinder hast. Folgende monatliche Beiträge erheben wir:

  • Studierende unter 23 oder über 23 Jahre mit Kind: 145,52 €
  • Kinderlose Studierende, die älter als 23 Jahre sind: 150,65 €

Ja, sie werden günstiger. Statt eines monatlichen Beitrags von 150,65 € für kinderlose Studierende über 23 Jahren zahlst du mit Kind nur 145,52 €. Seit dem 1.7.2023 zahlen Eltern mit mehreren Kindern auch für die Pflegeversicherung weniger. Studierende mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. 

Wenn du BAföG beziehst, kannst du eventuell noch einen Zuschuss zu deinen Krankenkassenbeiträgen erhalten. Am besten lässt du dich direkt bei deinem BAföG-Amt beraten. 

Studierende, die nebenbei arbeiten, müssen in der Regel für ihr Einkommen keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Bei einem Minijob bis 556 € oder einer Beschäftigung als Werkstudent*in bleiben die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung bestehen. Dies gilt allerdings nur in folgenden Fällen:

  • Du kümmerst dich weiterhin überwiegend um dein Studium.
  • Deine wöchentliche Arbeitszeit beträgt während des Semesters nicht mehr als 20 h.
  • Deine Beschäftigung ist von vornherein befristet. Dann kannst du für max. 26 Wochen jährlich auch mehr als 20 h wöchentlich arbeiten (in den Semesterferien ohne Begrenzung; außerhalb der Semesterferien muss die Tätigkeit überwiegend an Wochenenden oder in den Abend- und Nachtstunden erfolgen).
  • Deine im Rahmen des Studiums vorgeschriebenen Zwischenpraktika sind von der 26-Wochen-Regelung ausgeschlossen.

Achtung: Sonderregelungen bei höherem Einkommen! Wenn du monatlich regelmäßig mehr als 535 € verdienst und das nicht über einen Minijob geschieht, kannst du in der Regel nicht in der Familienversicherung bleiben. Selbst wenn du unter 25 Jahre alt bist. Dann musst du dich als Studierende*r selbst versichern.

Am Ende des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst, musst du dich als freiwilliges Mitglied selber versichern, auch wenn du noch studierst.

Bei einem dualen Studiengang bist du in der Regel wie ein Azubi versichert, denn du erhältst ja ein Gehalt, Studienbeihilfe oder ein Stipendium. Wenn das nicht der Fall ist, kannst du dich als Studierende*r bei der Pronova BKK krankenversichern. Dann zahlst du den Krankenkassenbeitrag für Studierende.

Manchmal muss man etwas länger auf seinen Wunschstudienplatz warten. Wenn du dich im Wartesemester befindest, nicht offiziell eingeschrieben und älter als 23 Jahre alt bist, versicherst du dich am besten freiwillig. In diesem Fall zahlst du die Beiträge zur Krankenversicherung selbst.

Wenn du als Studierende*r familienversichert oder selbst versichert bist, bleibt dein Versicherungsschutz bestehen, wenn du an einer Hochschule in Europa, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz studierst. Auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die EHIC, die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit kannst du im europäischen Ausland alle medizinisch notwendigen Leistungen bekommen. Wenn du im außereuropäischen Ausland studieren möchtest, solltest du eine private Krankenversicherung abschließen. Das gilt zum Beispiel für Länder wie die USA, Kanada oder Australien. Am besten fragst du an der Gasthochschule an, welche Empfehlung sie für das betreffende Land hat. 

Wenn du im Anschluss direkt einen Job findest, wirst du als Arbeitnehmer*in versichert. Machst du dich selbständig, musst du dich freiwillig selbst versichern. Deine studentische Krankenversicherung endet mit dem Semester, in dem du exmatrikuliert wirst. Meistens braucht man aber nach dem Studium eine kurze Phase der Orientierung. Wenn du also zunächst nicht erwerbstätig bist, kannst du dich eventuell freiwillig selbst versichern. Wenn du dir unsicher bist, kontaktier uns gerne. Ruf uns an unter der Telefonnummer 0214 32296-4923. Oder schreib uns eine E-Mail an studierende@pronovabkk.de. 

Welche Vorteile habe ich bei der Pronova BKK? 

Die Pronova BKK bietet eine Vielzahl an Leistungen, die deinen Alltag erleichtern und deine Gesundheit unterstützen:

  • Bonus für Vorsorge und Sport: Wir belohnen dich für deine Gesundheitsaktivitäten mit einer Prämie von z. B. 200 € – ganz easy per App oder mit dem Bonusheft.
  • Ärztliche Videosprechstunde: Konsultier Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen bequem online über die TeleClinic und erhalt Rezepte oder Krankschreibungen.
  • Gesundheitsreisen: Du erhältst einen Zuschuss für Gesundheitskurse in Erholungsorten, z. B Well-Aktiv und BKK-Aktivwoche.
  • Wahltarif Young: Mit dem Wahltarif Young sind für dich jährlich bis zu 150 € Cashback drin. Keine Selbstbeteiligung. Keine extra Voraussetzungen. Easy. Dein Risiko? Gleich null: Vorsorgetermine, Impfungen und Zahnprophylaxe sind drin. Nur im Krankheits- und Leistungsfall können wir dein Cashback nicht auszahlen. Aber hey: Gesundheit geht vor.
  • Novego – Online-Hilfe bei psychischen Belastungen: Durch maßgeschneiderte Programme bekommst du mit Novego Unterstützung bei psychischen oder psychosomatischen Symptomen.
  • Online-Coaches: Unsere kostenfreien und flexiblen Online-Coaches bieten dir Hilfe und Tipps für alle Lebenslagen.

Mit der App kannst du viele Anliegen bequem von zu Hause erledigen, von der Rechnungseinreichung bis hin zum Auslandskrankenschein. Ebenso bietet die Pronova BKK eine persönliche Videoberatung an, die du ganz einfach von zu Hause oder unterwegs in Anspruch nehmen kannst.

Junge Frau schaut selbstbewusst in die Kamera

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