Übergangszeit und Orientierungsphase

Ob du den Job wechselst oder dir mit einem Sabbatical deinen Lebenstraum verwirklichst: Deine Krankenversicherung spielt immer eine wichtige Rolle. Erfahre alles über unsere individuelle Absicherung und die zahlreichen Zusatzleistungen deiner Krankenversicherung für Übergangszeiten.

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Ob du den Job wechselst oder dir mit einem Sabbatical deinen Lebenstraum verwirklichst: Deine Krankenversicherung spielt immer eine wichtige Rolle. Erfahre alles über unsere individuelle Absicherung und die zahlreichen Zusatzleistungen deiner Krankenversicherung für Übergangszeiten.

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Krankenversicherung für Übergangszeiten

Gut, dass du mit deiner Pronova BKK eine Krankenkasse gefunden hast, die immer an deiner Seite ist. Denn grade bei der Übergangszeit gibt es einiges zu beachten. Hier findest du eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen. Wir beraten dich gerne persönlich zu jeder Lebensphase – vom Studium bis zum Sabbatical.

Übergangszeiten im Überblick

Ist deine Übergangszeit von einem Job zum anderen kürzer als einen Monat, hast du unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch. Wirst du in dieser Zeit krank und musst behandelt werden, übernehmen wir die Kosten. Wenn dein Arbeitsverhältnis beispielsweise am 06.07. endet, bist du bis zum 05.08. abgesichert. Der nachgehende Leistungsanspruch gilt nur für Versicherungspflichtige. Bei freiwillig versicherten Beschäftigten gibt es keinen nachgehenden Leistungsanspruch.

Was du in puncto Krankenversicherung während deiner Übergangszeit zwischen 2 Jobs beachten solltest:

  • Melde dich umgehend bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Die Beiträge für deine Absicherung werden dann übernommen. Meldest du dich nicht und bist freiwillig versichert, zahlst du deine Beiträge ab dem ersten Tag ohne Arbeit selbst. Bei einem nachgehenden Leistungsanspruch müssen keine Beiträge für die Übergangszeit von einem Monat gezahlt werden.
  • Wenn du dich aus persönlichen Gründen nicht arbeitslos meldest, weil du z. B. von deinem Ersparten lebst, musst du dich freiwillig versichern. Deine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du in diesem Fall eigenständig. 2 Ausnahmen: Die freiwillige Versicherung ist nicht nötig, wenn du zwischen 2 Jobs stehst, die Übergangszeit nicht länger als 1 Monat ist und der nachgehende Leistungsanspruch bei dir greift. Oder du hast noch Anspruch auf Familienversicherung.
  • Wenn du eine Abfindung bekommen hast, melde dich am besten bei uns und lass dich von unseren Expert*innen beraten.

Wenn du studieren wirst, dich im Wartesemester befindest und dein Anspruch auf Familienversicherung nicht mehr gilt, solltest du dich freiwillig krankenversichern. Der Anspruch auf Familienversicherung gilt nicht, wenn du keinen offiziellen Studierendenstatus hast und das 23. Lebensjahr vollendet hast. In diesem Fall zahlst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst.

Wenn du offiziell an einer Uni oder Fachhochschule eingeschrieben bist, kannst du dich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr über deine Eltern familienversichern. Ab deinem 25. Geburtstag bist du als eigenständiges Mitglied versicherungspflichtig und zahlst deine Beiträge ebenfalls selbst. Im Vergleich zu den Beiträgen im Wartesemester sind diese geringer.

Übrigens, wenn du gesund lebst und dich fit hältst, möchten wir dich belohnen: Während deines Studiums kannst du mit unserem Wahltarif Young eine jährliche Prämie erhalten. Lerne zudem unseren Bonus kennen und profitiere ruckzuck von zahlreichen Leistungen – wie z. B. unserer Beiträge zur Rückerstattung.

Das Arbeitszeitmodell „Sabbatical“ ist die beliebteste Variante unter Arbeitnehmenden, die eine Auszeit einlegen möchten. Diese beträgt zwischen 3 und 12 Monaten. Dazu planst du etwas weiter voraus und verzichtest vor dem Sabbatical auf einen Teil deines Gehalts. Dieser Teil wird dir dafür während deines Sabbaticals ausgezahlt und es entstehen keine Versorgungslücken für dich. Dein Arbeitsverhältnis bleibt unverändert bestehen und auch an deinem Versicherungsschutz ändert sich nichts – also den Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Wenn dein Arbeitgebender bzw. deine Arbeitgebende kein Arbeitszeitmodell anbietet oder du selbst vielleicht gar nicht daran interessiert bist, kannst du dein Sabbatical mit unbezahltem Urlaub verbringen. Bitte bedenke: Du lebst dann in deiner Auszeit von deinen Ersparnissen. Im ersten Monat des unbezahlten Urlaubs besteht der Krankenversicherungsschutz weiter. Danach zahlst du deine Beiträge selbst oder hast ggf. Anspruch auf Familienversicherung. Denn dann entfällt der Sozialversicherungsschutz und der Arbeitgebenden-Anteil. Ggf. besteht auch die Möglichkeit einer Familienversicherung. Mehr Infos dazu findest du unter dem Punkt Beitragsbemessungsgrenzen.

Ein Traum, den viele verwirklichen: Work and Travel oder ein Au-pair-Jahr sind perfekt, um neue Länder und den Alltag der Menschen weltweit zu erkunden. Und auch ein Auslandssemester kann eine unvergessliche Erfahrung fürs Leben sein. Damit du hierbei rundum abgesichert bist, brauchst du einen Schutz für deinen Auslandsaufenthalt und deine Berufstätigkeit. Wir unterstützen dich dabei.

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