Wenn du studieren wirst, dich im Wartesemester befindest und dein Anspruch auf Familienversicherung nicht mehr gilt, solltest du dich freiwillig krankenversichern. Der Anspruch auf Familienversicherung gilt nicht, wenn du keinen offiziellen Studierendenstatus hast und das 23. Lebensjahr vollendet hast. In diesem Fall zahlst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst.
Wenn du offiziell an einer Uni oder Fachhochschule eingeschrieben bist, kannst du dich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr über deine Eltern familienversichern. Ab deinem 25. Geburtstag bist du als eigenständiges Mitglied versicherungspflichtig und zahlst deine Beiträge ebenfalls selbst. Im Vergleich zu den Beiträgen im Wartesemester sind diese geringer.
Übrigens, wenn du gesund lebst und dich fit hältst, möchten wir dich belohnen: Während deines Studiums kannst du mit unserem Wahltarif Young eine jährliche Prämie erhalten. Lerne zudem unseren Bonus kennen und profitiere ruckzuck von zahlreichen Leistungen – wie z. B. unserer Beiträge zur Rückerstattung.