Voraussetzung für diesen Wahltarif ist eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Prämienzahlung
Je 5 € Krankengeld zahlst du eine monatliche Prämie von 1,95 €. Beispiel: Für 30 € Tarifkrankengeld zahlst du 11,70 € Prämie.
Ab wann du Tarifkrankengeld erhältst
- Ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Ab dem 15. Tag deiner stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung, die durch deine Pronova BKK bezahlt wird.
Das Tarifkrankengeld wird maximal bis zum 42. Krankheitstag bezahlt. Ab dem 43. Tag bist du dann über das gesetzliche Krankengeld abgesichert.
Der Höchstanspruch auf Tarifkrankengeld beträgt maximal 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Der Zeitraum von 3 Jahren beginnt mit deiner Teilnahme am Wahltarif.
Wann du dein vorzeitiges Krankengeld erhältst
Super praktisch für Selbstständige: Falls du vor dem 15. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit vollstationär im Krankenhaus behandelt werden musst, erhältst du das Krankengeld schon ab dem 1. Tag der Aufnahme in der Klinik.
Der Höchstanspruch beträgt hier maximal 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Dieser Anspruch wird nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Tarifkrankengeldes angerechnet.